1. Allgemeines
2. Widerrufsbelehrung
3.
Preise und Fälligkeiten
4. Kostenvoranschläge
5. Vertragsschluss
6. Gewährleistung
/ Sachmängelhaftung
7. Liefer- und Leistungsmodalitäten
8.
Rücksendungen und Gutschriften von Waren im Rahmen eines
vertraglichenRücktritts- oder Umtauschrechtes
9. Eigentumsvorbehalt und
Sicherungseigentum
10. Pfand- und Verwertungsrechte, Standgebühren
11.
Haftung
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.
Salvatorische Klausel
a) Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf und Lieferung gebrauchter Motoren, Getriebe und Kraftfahrzeugteilen, sowie für Reparaturen und den Austausch von Motoren durch die Firma AWS GmbH.
b) Andere oder entgegenstehende Vertragsbedingungen, wie z. B. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrückliche widersprechen, es sei denn, wir hätten ihnen auch schriftlich zugestimmt.
c) Sofern in dem jeweiligen Vertragsangebot nichts anderes angegeben ist, bezieht sich der Begriff "Motor" auf einen Rumpfmotor. Ein Rumpfmotor besteht aus dem Motorblock, sowie Kurbelwelle, Kurbeltrieb und Zylinderkopf mit Ventilen. Anbauteile sind ausdrücklich nicht Bestandteil eines Rumpfmotors.
d) Der Begriff "Komplettmotor" bezeichnet einen Rumpfmotor, der
um die Anbauteile ergänzt wird. Anbauteile eines Motors bezeichnet alle
Peripheriebauteile eines Motors, insbesondere Zahnriemen, Einspritzdüsen, Schwungrad,
Kupplung, Einspritzanlage, Turbolader, Ansaugbrücke, Steuerungselektronik u.ä.
Unter
dem Begriff "Motortausch" ist, sofern im Vertragsangebot nichts anderes angegeben ist,
der Ausbau des ursprünglich in das Fahrzeug eingebaute Motor, sowie die Komplettierung
des von uns gelieferten Motors mit den Anbauteilen des Auftraggebers und der Einbau des
Motors in das Fahrzeug des Auftraggebers zu verstehen.
e) Wird ein Gegenstand von uns im Austausch verkauft, ist der Austauschgegenstand innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Lieferung der Kaufsache an uns zu übergeben.
Widerrufsrecht (gilt nur für
Verbraucher)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren
oder die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
AWS GmbH
Auf´m Rottland 5
57577
Hamm/Sieg
Tel. 02682-966125
Fax 02682-966208
Email: awsgmbh(at)web.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das geigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben
wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufs dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren
wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden bei paketfähiger Ware und einer Versendung innerhalb von Deutschland auf höchstens 19,99 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie eine Versendung per Bordsteinkante Spedition gewählt, haben
Sie im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes Sorge dafür zu tragen, dass die Kaufsache
der Spedition wieder abholbereit und transportsicher zur Rückführung bereitgestellt
wird.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
AWS GmbH
Auf´m Rottland 5
D- 57577 Hamm/Sieg
Tel.:
02682-966125
Fax: 02682-966208
Email: awsgmbh(at)web.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir_____________________________________________________________________
(Anrede, Vorname, Name, Anschrift)
__________________________________________________________________________
den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren
________________________________________________________
Bestellt am __.__.201__
(TT.MM.JJJJ)
erhalten am __.__.201__
(TT.MM.JJJJ)
_____________, den __.__.201__
Ort/Datum (nur bei Mitteilung auf
Papier)
___________________________________
Unterschrift (nur bei
Mitteilung auf Papier)
Der Preis des Kaufgegenstandes bei Vertragsabschluss versteht sich als Endpreis inklusive der derzeit gültigen Umsatzsteuer. Zusätzlich entstehen Versandkosten.
Hierfür sind voraussichtlich folgende Kosten erforderlich:
Paket bis 5,00 KG |
6,99 EUR |
Paket bis 10,00 KG |
8,49 EUR |
Paket bis 31,50 KG |
14,99-19,99 EUR |
Speditionsgut bis 50 KG |
49,99 EUR |
Speditionsgut über 50 KG |
97,90 EUR |
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Lieferungen
in Länder die außerhalb der EU liegen, fallen zusätzliche Kosten an.
Zahlungen sind bei Lieferung des Kaufgegenstandes, bzw. Abnahme der Instandsetzung
ohne Abzug in bar zu leisten. Weiter besteht die Möglichkeit der Vorkasse.
a) Sofern unser Vertragspartner Unternehmer ist, sind Angebote freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Auch können dann die zum Zwecke der Abgabe eines Kostenvoranschlags gemachten Aufwendungen, wie Reisen und Demontagearbeiten, dem Auftraggeber gesondert auferlegt werden, unabhängig davon, ob eine spätere Auftragserteilung erfolgt oder nicht.
b) Angebote werden sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch
Unternehmer schriftlich erstellt. Darin werden die jeweiligen Teile bzw.
Liefergegenstände und Arbeitsmaßnahmen im Einzelnen aufgelistet und mit dem jeweiligen
Preis versehen.
Wir sind an einen erstellten verbindlichen Kostenvoranschlag bis zum
Ablauf von 21 Tagen nach seiner Abgabe gebunden.
c) Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Abweichungen von + 10% als statthaft. Zu weitergehenden Überschreitungen sind wir verpflichtet, vor Durchführung weiterer Arbeiten die Zustimmung unserer Vertragspartner einzuholen. Ist dieser mit der Abweichung von den veranschlagten Kosten nicht einverstanden, steht es ihm frei den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.
d) Wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, können wir unserem
Vertragspartner die zur Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen Aufwendungen
auferlegen.
Wenn jedoch aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird,
werden für den Kostenvoranschlag berechnete Beträge mit der Rechnung für den Auftrag
verrechnet.
Die Darstellungen der Produkte in unserem Online Katalog auf der Internetseite www.motoren-getriebe.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung Ihrerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein unmittelbarer Vertragsschluss über die Internetseite www.motoren-getriebe.de ist daher nicht möglich.
Ein Vertragsschluss kommt somit erst individualvertraglich durch wechselseitige Erklärungen mittels Telefon, Telefax, E-Mail, Brief oder persönlichen Kontakt zustande.
a) Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren und
Werkleistungen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, insbesondere
Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt und Minderung.
b) Gewährleistung
gegenüber Verbrauchern
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln bei
Gebrauchtware verjähren in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Ware an den
Verbraucher. Von dieser Regelung ausgenommen sind deliktische Schadensersatzansprüche,
Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer
Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Für diese
ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
c)
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen
Mängeln an gebrauchten Waren verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von dieser
Regelung ausgenommen sind deliktische Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln,
die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die
Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist der
Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
a) Lieferung und Verkauf von Waren
aa) Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn wir den
Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder ohne eigenes Verschulden nicht
einhalten können, besteht auch hier keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Soweit die
rechtzeitige Lieferung/Leistung ein Fixgeschäft ist, bleiben die gesetzlichen Ansprüche
unberührt.
bb) Ändert oder erweitert der Käufer den ursprünglich
vereinbarten Lieferumfang und verzögert sich die Lieferung dadurch, haften wir dafür
nicht. Wir haben dann allerdings dem Käufer einen neuen Liefertermin mitzuteilen.
cc) Wird eine Ware im Austausch gegen ein Altteil verkauft, erfolgt erst nach Eingang des entsprechenden Altteilpfands, bzw. des Altteils. Der Käufer trägt die Kosten und Gefahr der Übersendung des Altteils.
dd) Sind die von uns gelieferten Waren zum Einbau in ein
Kraftfahrzeug bestimmt, hat der Käufer sicherzustellen, dass der Einbau ausschließlich
durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgt.
b) Instandsetzungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
aa) Die Abnahme der Werkleistung findet in unserem Betrieb statt,
soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kommt mit
der Abnahme in Verzug, wenn er innerhalb von zwei Woche, nachdem ihm die Fertigstellung
des Vertragsgegenstandes gemeldet oder die endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist,
diesen gegen Begleichung der fälligen Rechnung nicht abholt.
bb) Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn wir den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können, besteht auch hier keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Soweit die rechtzeitige Lieferung/Leistung ein Fixgeschäft ist, bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.
cc) Ändert oder erweitert der Auftraggeber den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang und verzögert sich die Fertigstellung des Werkes dadurch, haften wir dafür nicht. Wir haben dann allerdings dem Käufer einen neuen Abnahmetermin mitzuteilen.
a) Eine Rücknahme oder Umtausch von Waren kann außerhalb eines gesetzlichen Gewährleistungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht nur erfolgen, wenn dies vorher mit uns vereinbart wurde oder wir dem im Nachhinein zustimmen.
b) Für diesen Fall sind wir berechtigt, Ihnen diejenigen Aufwendungen aufzuerlegen, die uns durch die Rücknahme und Prüfung der Ware, sowie deren Wiedereinlagerung entstehen. Der Aufwendungsersatzanspruch ist gegenüber Verbrauchern auf 20 % und gegenüber Unternehmern auf 25 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer beschränkt (Bruttokaufpreis).
c) Werden dem Käufer aufgrund der Ausübung eines vertraglichen Rücktritts- oder Umtauschrechtes Aufwendungen gemäß Ziff. 8. b) in Rechnung gestellt, ist der Käufer berechtigt gegenüber uns den Nachweis zu erbringen, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht oder in geringerer Höhe angefallen sind. Für diesen Fall ist der Aufwendungsersatzanspruch auf die durch den Käufer nachgewiesenen Aufwendungen beschränkt.
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung aller zwischen uns und dem Käufer entstandenen Forderungen unser Eigentum. Ist
der Käufer Kaufmann nach § 1 HGB erstreckt sich das Sicherungseigentum auch auf alle
Waren des jeweiligen Saldos, sofern zwischen Auftraggeber und uns eine
Kontokorrentvereinbarung besteht. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt
auch auf den kausalen Saldo, sobald über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren
eröffnet wird.
b) Wird der von uns gelieferte Vertragsgegenstand
weiterbearbeitet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Bearbeitung
stets für den für uns erfolgt und wir Eigentum an der zu bearbeitenden Ware erlangen.
c) Sofern der Käufer Händler ist, ist er zur Weiterveräußerung
des Vertragsgegenstandes im normalen Geschäftsgang berechtigt. Für diesen Fall tritt
jedoch der Käufer die ihm gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen an uns ab.
Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange
er nicht gegenüber ins in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies der Fall ist, sind wir
berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsbefugnis für die gelieferten Waren
schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle
Informationen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus
denen sich ergibt, gegen welche Abnehmer uns Forderungen aufgrund des verlängerten
Eigentumsvorbehalts zustehen.
d) Bei Verbindungen oder sonstigen
Vermischungen eines Vertragsgegenstandes erhalten wir Miteigentum an der gesamten Sache,
sofern nicht eine Sache als Hauptsache anzusehen ist. Soweit letzteres der Fall ist,
erklärt sich der Käufer, bzw. Auftraggeber schon jetzt damit einverstanden, uns
Sicherungseigentum in Bezug auf die Hauptsache einzuräumen. Das Sicherungseigentum
verwahrt der Käufer, bzw. Auftraggeber unentgeltlich für uns.
e) Wird der unter Vorbehalt stehender Vertragsgegenstand zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, gelten die Bestimmungen unter Ziff. 9 c) und Ziff. 9 d) sinngemäß.
f) Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers, bzw. Auftraggebers die überschießenden Sicherheiten in einer von uns zu wählenden Reihenfolge freizugeben.
a) Für Forderungen aus Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten steht uns ein gesetzliches Pfandrecht an allen Gegenständen des Auftraggebers zu, die mit Wissen und Wollen des Auftraggebers von uns bearbeitet werden. Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis.
Ist der Auftraggeber Kaufmann nach § 1 HGB erstreckt sich das Pfandrecht
auch auf alle eingebrachten Sachen des jeweiligen Saldos, sofern zwischen dem
Auftraggeber und uns eine Kontokorrentvereinbarung besteht. In diesem Fall erstreckt
sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den kausalen Saldo, sobald über das Vermögen des
Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
b) Neben dem
gesetzlichen Pfandrecht steht uns wegen einer Forderung aus dem Auftrag auch ein
vertragliches Pfandrecht an allen aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann von uns auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Reparaturarbeiten, Instandsetzungen, Wartungen oder
Warenlieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit denen in unserem Besitz
befindlichen Gegenständen in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und die in unseren Besitz eingebrachten
Gegenstände dem Auftraggeber, bzw. Käufer gehören.
c) Kommt der Auftraggeber nach der Abnahme einer Reparatur- oder Instandsetzungsleistung mit der Zahlung der angefallenen Vergütung für einen längeren Zeitraum als zwei Monate in Verzug, so steht uns das Recht zu, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und nach Ablauf einer weiteren Wartezeit von vier Wochen die eingebrachten Gegenstände durch Versteigerung und bei Vorliegen von Marktpreisen durch freihändigen Verkauf, bestmöglich zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Auftraggeber zu. Wir sind dann auch berechtigt, neben der Hauptforderung und den angelaufenen Zinsen auch die durch die Verwertung verursachten Kosten in Abzug zu bringen.
d) Ist es uns aus betrieblichen Gründen nicht möglich die Pfandsache nicht ordnungsgemäß zu verwahren, können wir den Ersatz der Kosten verlangen die uns durch eine anderweitige Lagerung der Sache entstanden sind.
e) Auch bei der Verwahrung einer Pfandsache im eigenen Betrieb,
sind wir berechtigt die marktüblichen Verwahrungskosten dem Auftraggeber aufzuerlegen.
Dies gilt insbesondere für eingebrachte Kraftfahrzeuge, zu deren diebstahlsicheren
Verwahrung wir verpflichtet sind.
a) Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht infolge einfacher Fahrlässigkeit verletzt
haben. Im Übrigen ist die Haftung für eine einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen,
soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Schutz und Nebenpflichten, die sich aus dem
Vertragsverhältnis ergeben. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche des Käufer, bzw.
Auftraggebers auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
b)
Ist der Käufer, bzw. Auftraggeber Unternehmer, haften wir nicht für Schäden, die nicht
an dem Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind, sofern wir diese nicht zumindest
grob fahrlässig zu vertreten haben. Insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden oder
entgangenen Gewinne, die auf einen Ausfall der an uns übergebenen Gegenstände
zurückzuführen sind, sofern wir diese nicht zumindest grob fahrlässig zu vertreten
haben.
c) Eine gesetzliche Haftung insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.
a) Erfüllungsort der Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ist,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unser Geschäftssitz.
b)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien
ist Hamm/Sieg. Dies gilt insbesondere für den internationalen Gerichtsstand.
c)
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die
Rechtswahl gilt auch für das Prozessrecht.
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nichtigen Klausel treten die gesetzlichen Bestimmungen
AWS GmbH
Auf'm Rottland 5
D-57577 Hamm/Sieg
Tel.:
02682-966125
Mobil: 0151-19138952
Fax: 02682-966208
Email: awsgmbh@web.de
Wir bieten ab jetzt auch an, den Motor in unser Vertragswerkstatt umbauen zu lassen, dieses Angebot beiinhaltet, DEN MOTOR, die Fahrzeug abholung (Bundesweit), den Ein- und Ausbau, die Montagekosten für die komplettierung des Motors und alle Materialkosten (Neuer Zahnriemensatz mit allen Spannrollen, neues Öl, sowie Kühlflüssigkeit). Also quasi ein Rund-um-Sorglospaket und das alles zum GARANTIERTEN Festpreis.